Jugendschutz im Netz EU-Kommission stellt App zur Altersverifikation vor Fünf EU-Länder starten Testbetrieb

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Jugendschutz im Netz EU-Kommission stellt App zur Altersverifikation vor Fünf EU-Länder starten Testbetrieb

Jugendschutz im Netz EU-Kommission stellt App zur Altersverifikation vor Fünf EU-Länder starten Testbetrieb

Rabona in Deutschland

Die geplante EU-Altersverifikation stellt einen innovativ-datenschutzfokussierten Ansatz zur Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet dar. Über Pilotprojekte und Leitlinien wird der Weg geebnet, bis 2026 eine flächendeckende Umsetzung möglich ist. Dennoch bestehen rechtliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen, die eine sorgfältige Vorbereitung und datenschutzrechtliche Begleitung erfordern. Die Europäische Kommission hat eine Lösung für eine EU-Altersverifikation vorgestellt. Sie soll es Nutzer ermöglichen, ihr Alter (z. B. ≥ 18 Jahre) nachzuweisen, ohne persönliche Daten preiszugeben. Dieses System ist Teil der Umsetzung des Digital Services Act (DSA), insbesondere Art. 28 Dieser verpflichtet Online-Plattformen, wirksame Schutzmaßnahmen für Minderjährige zu ergreifen.

“WOW” und “Sky Stream” verwenden geeignete Jugendschutzprogramme

Für nicht wiederherstellbare oder verlorengegangene Kundeninhalte ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich; 2B Advice übernimmt keinerlei Verantwortung für Kundeninhalte. Der Kunde bleibt ausschließlicher und alleiniger Inhaber der Kundeninhalte. 2B Advice erhebt keinen Anspruch auf die Kundeninhalte – insbesondere erwirbt 2B Advice durch den Upload kein Eigentum an den Kundeninhalten.

Wie ist der aktuelle Stand in der EU?

Nutzer müssten dann per App nachweisen, dass sie mindestens 13, 14 oder 16 Jahre alt sind, je nachdem, was das Gesetz festlegt. Möglich sind Alters-Checks durch Kreditkartendaten oder über Online-Banking, aber auch durch Altersbestimmung des Gesichts über die Handy- oder Laptopkamera. Jedoch fühlt sich längst nicht jeder wohl dabei, sensible Daten an Internet-Anbieter zu übermitteln.

  • Die Solutions können Verknüpfungen (Links) zu Inhalten auf Websites Dritter enthalten.
  • Die Idee dabei ist, dass man eben nicht sensible persönliche Daten angeben soll, sondern anonym das eigene Alter nachweisen kann.
  • Der Kunde stellt 2B Advice von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern solche Ansprüche aus der Verletzung von Rechten an dem Feedback gegen 2B Advice geltend gemacht werden.
  • Der Kunde bleibt ausschließlicher und alleiniger Inhaber der Kundeninhalte.
  • Mit der Maßnahme wird in UK der Online Safety Act umgesetzt, der Minderjährige vor pornografischen Inhalten und anderen potenziellen Gefahren im Netz schützen soll.
  • Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht und müssen aus diesem Grunde Rechnungen erneut ausgestellt werden, so hat der Kunde 2B Advice die hierdurch entstehenden Aufwendungen mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 50 € zu ersetzen.

WLAN und Browser reichen aus, um das Internet umfangreich zu erforschen, Jugendschutz fehlt an vielen Stellen. Das wird sich ändern, denn weltweit wird an Gesetzen dazu gearbeitet bzw. Die Europäische Union testet eine neue App, die Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen soll. Besonders sensibel seien Methoden, die auf Ausweisen basieren. Die Kommission wird Anbietern, die unter den DSA fallen, vermutlich ihre Alterskontroll-App als bequeme Option nahelegen, um den Auflagen des Gesetzes zu entsprechen. Auch Online-Dienste jenseits des DSA könnten sich für die App interessieren, gerade wenn sie sich damit Ärger mit Aufsichtsbehörden ersparen könnten.

Sollte der Kunde nicht über die erforderlichen Rechte verfügen, stellt er 2B Advice sowie die Mitarbeiter von 2B Advice von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung solcher Rechte frei. Die Nutzung des Internets gehört für die meisten Kinder und Jugendlichen zu ihrem Alltag. Sie nutzen das Netz intensiver als jede andere Altersgruppe und sind über soziale Netzwerke mit Freunden verbunden, nutzen Videoplattformen oder spielen Online-Spiele. Dabei sind Minderjährige in der Online-Welt auch permanent einer Vielzahl von erheblichen Risiken ausgesetzt. Neben den bekannteren Themen wie Gewaltdarstellungen, sexualisierter Gewalt, Cybermobbing und Pornografie gibt es noch weitere Gefahren.

Wie das aussehen kann, kann man derzeit in Großbritannien verfolgen. Juli müssen Anbieter pornografischer Inhalte, aber auch soziale Medien, auf denen explizite Inhalte zu sehen sind, eine robuste Altersverifikation einführen. Das bedeutet vor allem ein Ende von vorgeschalteten Seiten, auf denen man nur einen Button “Ich bin über 18 Jahre” anklicken muss, um Zutritt zu erhalten.

Das ist eine Plattform für Softwareentwicklung, die zu Microsoft gehört. Wir haben die Spezifikation gelesen und mit Fachleuten darüber gesprochen. Geht es nach der EU, sollen alle im Netz bald häufiger ihr Alter kontrollieren lassen. Dafür soll eine neue App den Pass und eventuell auch das Gesicht scannen.

Unter die „üblichen Geräte“ dürften in dem Kontext wohl Handys mit Android oder iOS fallen, die meistverbreiteten mobilen Betriebssysteme der Welt. Offen ist, was Menschen mit alternativen Betriebssystemen tun sollen – oder Menschen ohne Smartphone. Die gerade entwickelte App soll „die Lücke schließen“, steht in der Spezifikation – und später in der umfangreicheren digitalen Brieftasche aufgehen. Die App soll dazu beitragen, die Jugendschutzbestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) umzusetzen, wie die Kommission erklärt.

Die Leitlinien setzen auf technisch robuste und diskriminierungsfreie Altersverifikationsmethoden und verankern das Prinzip „Safety und Privacy by Design“ in der Systementwicklung. Entsprechend soll nur der Nachweis des Mindestalters übermittelt werden, ganz ohne sonstigen Identitätsdaten. Aristotelis Zervos, Editorial Director bei 2B Advice, vereint juristische und journalistische Expertise in Datenschutz, IT-Compliance und KI-Regulierung.

Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Recht, die von ihm in den Solutions gespeicherten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu exportieren.

Für die Sicherung der bis dahin im System hinterlegten Daten gelten die Regelungen über die Rückgabe und Löschung von Kundendaten bei Beendigung des Vertrages. Deutschland ist nicht bei den ersten Ländern in der EU dabei, die den Altersnachweis testen. Trotzdem kann man nicht davon https://rabonaonline.de/ ausgehen, dass es bei uns eine Sonderregelung geben wird. Der Altersnachweis im Internet wird kommen, die Leitlinien dafür hat die EU erst kürzlich aktualisiert. Mit der Maßnahme wird in UK der Online Safety Act umgesetzt, der Minderjährige vor pornografischen Inhalten und anderen potenziellen Gefahren im Netz schützen soll. Der Gesetzgeber fordert explizit ein, dass die Maßnahmen “hocheffektiv” sein müssen.

Das EU-Gesetz stellt Regeln auf, an die sich Anbieter von Online-Plattformen in der EU halten müssen. Das Spektrum reicht von Online-Marktplätzen wie Kleinanzeigen über YouTube bis hin zu Pornhub. Damit gibt es nun 95 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Dazu kommen derzeit acht übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen. Sofern in dem vom Kunden gebuchten Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab Bestellung und erstmaliger Bereitstellung der Solution.

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